Aufgrund der immer noch hohen Corona-Infektionszahlen, haben Bundes- und Hessische Landesregierung eine Verschärfung der Regeln und Einschränkungen beschlossen. Die Bundesweite und in Hamburg neugeltende Maßnahmen im Überblick.
Bundesweite Regeln
Generell sind private Zusammenkünfte bis auf 5 Personen eingeschränkt (an Weihnachten sogar auf 4) Dabei ist für jedem Treffen eine ‚Vorweihnachtsquarantäne‘ empfohlen. Außerdem gilt am Silvester- und Neujahrstag Versammlungs- sowie Verkauf von Pyrotechnik-Verbot.
Einzelhandel bleibt geschlossen (darunter auch generelle Körperpflege) mit folgenden Außnahmen: Lebensmittelhandel, Apotheken und Drogerien, Poststellen und Zeitungsverkauf, Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte sowie Weihnachtsbaumverkauf.
Lieferung und Abholung von Lebensmittel für den Verzehr zu Hause bleibt weiter möglich. Hier findet Ihr unsere Tipps zu den besten Restaurants, die Takeaway und Lieferdienst in Hamburg anbieten.
Zudem bleiben Schulen und Kindergaststätten vom 16. Dezember bis zum 10. Januar geschlossen. Betriebe und Arbeiter werden gebeten, Home-Office-Arbeitslösungen zu finden.
Regeln in Hamburg
Gastronomiebetriebe bleiben geschlossen, mit Ausnahme von Abholungen und Lieferdienst, jedoch nur zum Konsum zu Hause. Dazu ist der Verkauf von Alkohol von 22 Uhr bis 10 Uhr untersagt. Einzelhandel bleibt jedoch geöffnet, aber mit folgenden Regeln: Je zehn Quadratmetern darf sich nur eine Kundin oder ein Kunde aufhalten.
Theater (einschließlich Musiktheater), Kinos, Opern, Konzerthäuser, Museen und Ausstellungshäuser, Musikclubs, das Planetarium und das Literaturhaus schließen. Galerien bleiben für den Kunsthandel geöffnet.
Sportanlagen sowie Wellnesszentren sind für den Publikumsverkehr geschlossen. Sport ist alleine oder zu zweit im Freien, aber auch auf Sportanlagen, erlaubt.
Kitas und Schulen bleiben geöffnet. Hier gelten die Hygienekonzepte der jeweiligen Einrichtung. Womöglich soll Fernunterricht angeboten werden.
Weiterhin steht die Maskenpflicht im öffentlichen Raum in Kraft, wo die Einhaltung des Mindestabstands nicht möglich ist. Auch pflichtig ist die Maske auf jedem Fall in öffentlichen Transportmitteln und Gebäuden.